Die Sieben Grundsätze des Roten Kreuzes

Die Sieben Grundsätze, so wie sie im folgenden Kapitel angeführt sind, wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert. Der dazu angeführte Text ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung enthalten, die von der XXV. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1986 in Genf angenommen wurden, und stellt eine Interpretation dar.

Die Untertitel (in Klammer und Kursiv) stellen eine kurze, einfache Erklärung des Österreichischen Roten Kreuzes dar, sie wurden am 6. Dezember 1994 in der 147. Sitzung des Arbeitsausschusses des Österreichischen Roten Kreuzes in Wien beschlossen.

Unter dem Punkt Detail wurden die sieben Grundsätze des Roten Kreuzes etwas genauer erläutert.

Hier erhalten Sie mehr Information zur Geschichte und zur Klassifikation der Sieben Grundsätze.

 

Menschlichkeit
(Der Mensch ist immer und überall Mitmensch)

Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern. [Öffnet internen Link im aktuellen FensterDetails]

 

Unparteilichkeit
(Hilfe in der Not kennt keine Unterschiede)

Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben. [Öffnet internen Link im aktuellen FensterDetails]

 

Neutralität
(Humanitäre Initiative braucht das Vertrauen aller)

Um sich das Vertrauen aller zu bewahren, enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit, an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen. [Öffnet internen Link im aktuellen FensterDetails]

 

Unabhängigkeit
(Selbstbestimmung wahrt unsere Grundsätze)

Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu handeln. [Öffnet internen Link im aktuellen FensterDetails]

 

Freiwilligkeit
(Echte Hilfe braucht keinen Eigennutz)

Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben. [Öffnet internen Link im aktuellen FensterDetails]

 

Einheit
(In jedem Land einzig und für alle offen)

In jedem Land kann es nur eine einzige nationale Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaft geben. Sie muss allen offen stehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben. [Öffnet internen Link im aktuellen FensterDetails]

 

Universalität
(Die humanitäre Pflicht ist weltumfassend)

Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen. [Öffnet internen Link im aktuellen FensterDetails]



Diesen Artikel / diese Seite auf Facebook Teilen

Österreichisches Rotes Kreuz - Freiwillige Rettung Innsbruck
Sillufer 3 - A-6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 33444 | Fax.: +43 512 33444 39
Email: Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailinforoteskreuz-innsbruck.at